Grundlagen zu den gesetzlichen Vorschriften
Die Grundlagen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes auf einer Seite zusammenzufassen ist nicht möglich. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen hier eine kleine Voraborientierung geben. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns einfach an.
Wer ist zum Datenschutz verpflichtet ?
"Datenschutz ist Grundrecht jedes Einzelnen"
Dies ist zusammgefasst das Resümee des bekannten "Volkszählungsurteils" des Bundesverfassungsgerichts. Aus diesem Grund ist jedes Unternehmen verpflichtet, Datenschutz angemessen umzusetzen. Dies beginnt beispielsweise mit der Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters auf •5 des Bundesdatenschutzgesetzes bis zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Daten, um nur zwei Punkte von vielen zu nennen.
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden ?
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn personenbezogene Daten automatisiert (d.h. beispielsweise elektronisch) verarbeitet werden und damit in der Regel höchstens 9 Personen beschäftigt sind oderpersonenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mind. 20 Personen beschäftigt sind oderpersonenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden oderunabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle unterliegen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Was sind "personenbezogene Daten" ?
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Diese unhandliche gesetzliche Definition sei durch ein paar Beispiele erläutert:
Alle Personaldaten (auch in Papierform) sind personenbezogene Daten"Franz Meier aus Hintertupfingen hat blaue Augen und fährt einen VW Golf."Lieferanten- und Kundendaten (hiermit sind Daten gemeint, die Sie über Ihre Lieferanten und Kunden speichern)Daten, die mit einem vertretbaren Aufwand zu einer bestimmten Person zugeordnet werden können, Beispiel: "Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner."
Wer haftet, wenn etwas schief geht ?
Die Haftung ist eindeutig geregelt. Es haftet die "verantwortliche Stelle", im Unternehmen ist dies der Geschäftsführer, somit ist Datenschutz Chefsache.